
Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (EAS) engagiert sich seit dem Jahr 1957 als selbstständiger und gemeinnütziger Verein in der Betreuung von Bundeswehrangehörigen und deren Familien. Alle Betreuungsangebote werden in enger Kooperation mit dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) sowie der Evangelischen Militärseelsorge (EMilSeelS) durchgeführt.
Grundlage bildet die Satzung des Vereins in seiner jeweils gültigen Fassung.
1. Teilnehmerkreis
Die Betreuungsangebote der
Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung
in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (EAS)
Jebensstraße 3
10623 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 240 477 1-10
E-Mail: info@eas-berlin.de
richten sich an alle aktiven Angehörigen der Bundeswehr, unabhängig von Konfession, Dienststatus (militärisch/zivil) oder Dienstgrad bzw. Amtsfunktion.
In der Regel werden Partnerinnen und Partner, Kinder, Familienangehörige sowie enge Bezugspersonen in die Betreuungsarbeit einbezogen.
Die Betreuungsangebote im Rahmen des Projekts „Betreuung von anderer Seite“ sowie der Betreuung in den OASE‑Betreuungseinrichtungen werden vom Bundesministerium der Verteidigung gefördert. Die Teilnahme an Betreuungsveranstaltungen innerhalb dieser Projekte ist ausschließlich Bundeswehrangehörigen möglich, die einem teilnehmenden Bundeswehrstandort dienstlich zugeordnet sind. Angehörige von Soldatinnen und Soldaten können ebenfalls teilnehmen.
2. Anmeldung
Eine verbindliche Anmeldung zu Betreuungsveranstaltungen ist online über die Internetseite www.eas-berlin.de/veranstaltungen möglich. Für alle Verträge (Anmeldungen) gelten diese Teilnahmebedingungen. Weitergehende oder ergänzende Regelungen können sich aus der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung ergeben.
Eine schriftliche Anmeldebestätigung wird nach Abschluss des Anmeldeprozesses sowie nach Zahlung des Eigenbeitrags elektronisch übermittelt. Eine Anmeldung ohne Leistung des Eigenbeitrags ist nicht möglich. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Anmeldebestätigung zustande.
3. Eigenbeiträge
Für die Teilnahme an Betreuungsangeboten der EAS e.V. wird grundsätzlich ein angemessener Eigenbeitrag erhoben. Die Höhe des Eigenbeitrags richtet sich nach den Kosten der Maßnahme, die sich aus Art, Umfang und Dauer der Veranstaltung ergeben sowie nach der angesprochenen Zielgruppe und ist der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen.
Der Eigenbeitrag ist mit der Anmeldung in voller Höhe zu entrichten. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen SEPA‑Lastschrift und Kreditkarte (Visa/Mastercard) zur Verfügung. Ein Zahlungsentgelt wird seitens der EAS e.V. nicht erhoben.
4. Rücktritt durch Teilnehmende
Teilnehmende können bis zum Ablauf des in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung genannten Anmeldeschlusses schriftlich von der Anmeldung zurücktreten.
Im Falle eines Rücktritts bis zu diesem Zeitpunkt erstattet die EAS e.V. den geleisteten Eigenbeitrag abzüglich bereits entstandener, nachweisbarer Kosten. Sofern der freiwerdende Platz durch eine teilnahmeberechtigte Ersatzperson neu besetzt werden kann, erfolgt eine Erstattung des Eigenbeitrags in voller Höhe.
Nach Ablauf des veranstaltungsspezifischen Anmeldeschlusses ist ein Rücktritt grundsätzlich ausgeschlossen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eigenbeitrags, es sei denn, der EAS e.V. bleiben ersparte Aufwendungen oder Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung des Platzes.
In Fällen besonderer Härte, insbesondere bei kurzfristiger dienstlicher Abwesenheit aufgrund von Übungen oder Einsatzverpflichtungen, kann die EAS e.V. nach pflichtgemäßem Ermessen ganz oder teilweise auf die Einbehaltung des Eigenbeitrags verzichten.
Eine Erstattung erfolgt spätestens sechs Wochen nach Abschluss der Veranstaltung.
Der Abschluss einer privaten Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.
5. Rücktritt durch die EAS e.V.
Die EAS e.V. behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund, insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall der Veranstaltungsleitung oder aus sonstigen, nicht von ihr zu vertretenden Gründen, abzusagen.
In diesem Fall werden bereits geleistete Eigenbeiträge in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
6. Haftung
Die EAS e.V. haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden haftet die EAS e.V. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
7. Versicherungen und Schadenersatz
Teilnehmende haften für Schäden am Eigentum der EAS e.V. oder Dritter nur, sofern sie diese vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben.
Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.
8. Obliegenheiten der Teilnehmenden
Bei auftretenden Schwierigkeiten sind die Teilnehmenden verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung beizutragen und mögliche Schäden für alle Beteiligten möglichst gering zu halten.
Beanstandungen sind unverzüglich der Leitung der Betreuungsmaßnahme mitzuteilen. Dieser ist eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, sofern die Abhilfe nicht unmöglich ist, ernsthaft verweigert wird oder eine sofortige Kündigung aus besonderem Interesse gerechtfertigt ist.
Unterlässt der oder die Teilnehmende diese Mitwirkung, bestehen entsprechende Ansprüche nicht oder nur eingeschränkt. Die Leitung der Betreuungsmaßnahme ist beauftragt und verpflichtet, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren für Abhilfe zu sorgen.
9. Datenschutz
Die Mitarbeitenden der EAS e.V. sind zur Verschwiegenheit sowie zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.
Mit der Anmeldung zu einem Betreuungsangebot stellen Teilnehmende personenbezogene Daten zur Verfügung, die für die Durchführung der Veranstaltung sowie für die finanzielle Abrechnung erforderlich sind. Diese Daten werden ausschließlich zu diesen Zwecken verarbeitet.
Eine weitergehende Nutzung erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung, die jederzeit formfrei widerrufen werden kann.
10. Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Bei einzelnen Veranstaltungen werden Foto-, Film- und/oder Tonaufnahmen angefertigt. Diese dienen der Öffentlichkeitsarbeit der EAS e.V. im Rahmen ihres satzungsgemäßen Auftrags.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e), Abs. 3 Satz 1 Buchst. b) DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (Kontaktdaten siehe Ziffer 1). Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Betroffenenrechten und zum Datenschutzbeauftragten, sind in der Datenschutzerklärung auf der Website der EAS e.V. abrufbar.
Eine Weitergabe der Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht.
Teilnehmende, die keine Aufnahmen ihrer Person wünschen, werden gebeten, dies der Veranstaltungsleitung oder der aufnehmenden Person mitzuteilen. Dem Wunsch wird nach Möglichkeit entsprochen. Bei größeren Veranstaltungen kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass Personen als Teil einer Menschenmenge erfasst werden.
Gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO besteht das Recht, der Verarbeitung aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation ergeben, jederzeit zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich und formfrei gegenüber der EAS e.V. erklärt werden.
Bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen können externe Medienvertreter anwesend sein. Auf deren Datenverarbeitung hat die EAS e.V. keinen Einfluss.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.