Teilnahmebedingungen

für das Betreungsangebot der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (EAS)

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung engagiert sich seit dem Jahr 1957 als selbstständiger und gemeinnütziger Verein in der Betreuung der Bundeswehrangehörigen und ihrer Familien. Alle Betreuungsangebote werden in enger Kooperation mit dem Bundesministerium der Verteidigung sowie der Evangelischen Militärseelsorge angeboten.

Grundlage bildet die Satzung des Vereins in seiner jeweils gültigen Fassung.

1. Teilnehmerkreis

Die Betreuungsangebote der EAS richten sich an alle Bundeswehrangehörige, unabhängig von Konfession, Dienststatus (militärisch/zivil) oder Dienstgrad/Amtsfunktion. In der Regel werden Partner:innen, Kinder, Familienangehörige sowie enge Bezugspersonen in die Betreuungsarbeit einbezogen.

Die Betreuungsangebote im Rahmen des Projekts Offene Betreuung sowie der Betreuung in OASEN in der Heimat werden vom Bundesministerium der Verteidigung gefördert. Die Teilnahme an Betreuungsveranstaltungen innerhalb dieser Projekte ist ausschließlich Bundeswehrangehörigen möglich, die einem teilnehmenden Bundeswehrstandort dienstlich zugeordnet sind. Angehörige von Soldat:innen können ebenfalls teilnehmen.

2. Anmeldung

Eine verbindliche Anmeldung zu Betreuungsveranstaltungen ist online über die Internetseite www.EAS-Berlin.de/Veranstaltungen möglich. Für alle Verträge (Anmeldungen) gelten diese Teilnahmebedingungen. Weitergehende Regelungen können im Rahmen der jeweiligen Ausschreibung greifen.

Eine schriftliche Anmeldebestätigung wird nach Abschluss des Anmeldeprozesses sowie Zahlung des Eigenbeitrages elektronisch zugestellt. Eine Anmeldung ohne Leistung des Eingenbeitrags ist nicht möglich. Ein Vertrag kommt erst mit der Anmeldebestätigung zustande.

3. Leistung von Eigenbeiträgen

Grundsätzlich wird für die Teilnahme am Betreuungsangebot der EAS von den Teilnehmenden ein adäquater Eigenbeitrag erhoben. Die Höhe des jeweiligen Eigenbeitrags orientiert sich an Veranstaltungsformat, Dauer sowie der angesprochenen Zielgruppe. Die Höhe des Eigenbeitrags ist der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen.

Eigenbeiträge sind mit Anmeldung in voller Höhe zu entrichten. Als Zahlungsmöglichkeit werden SEPA-Lastschrift, PayPal, giropay/paydirekt sowie Kreditkarte (Visa/Mastercard) angeboten. Ein Zahlungsentgelt wird seitens der EAS nicht erhoben. Über geleistete Eingenbeiträge wird nach erfolgreichem Zahlungseingang ein Zahlungsbeleg erstellt und elektronisch übermittelt.

4. Rücktritt durch Teilnehmende

Der einseitige Rücktritt durch die Teilnehmenden ist nach abgeschlossenem Anmeldeprozess (Zustellung der Teilnahmebestätigung) nicht mehr möglich.

Der Rücktrittswunsch kann jedoch schriftlich gegenüber der/dem zuständigen Referent:in geäußert werden. Diese:r prüft die Nachbesetzung durch teilnahmeberechtigte Ersatzpersonen. Ist dies möglich, wird der geleistete Eigenbeitrag in voller Höhe zurückerstattet. Ist eine Nachbesetzung nicht möglich, sind anfallende Stornierungs- sowie Unkosten bis zur Höhe des geleisteten Eigenbeitrags durch die zurücktretenden Teilnehmenden zu tragen.

Im Falle besonderer Härten (bspw. bei dienstlicher Abwesenheit aufgrund von Übungs- sowie Einsatzverpflichtungen) kann seitens der EAS auf die Übernahme der Stornierungs- sowie Unkosten durch die zurücktretenden Teilnehmenden verzichtet werden.

Die Auszahlung zu erstattender Eigenbeiträge erfolgt spätestens 4 Wochen nach Veranstaltungsdurchführung.

Ein Rücktritt ist nach Erreichen des in der Ausschreibung angegebenen veranstaltungsspezifischen Anmeldeschlusses nicht mehr möglich. Der geleistete Eigenbeitrag wird ab diesem Zeitpunkt nicht erstattet.

5. Rücktritt durch die EAS e.V.

Die EAS behält sich vor, Veranstaltungen wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall der Veranstaltungsleitung oder nicht von ihr zu vertretender Gründe abzusagen. In diesem Fall werden alle bereits geleisteten Eigenbeiträge in voller Höhe erstattet.

6. Haftung

Die EAS e.V. haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon nicht erfasst sind Schäden an Körper, Leben und Gesundheit.

7. Versicherungsleistung und Schadenersatz

Schäden, die von Teilnehmenden am Eigentum der EAS e.V. oder Dritten verursacht werden, müssen von den Teilnehmenden selbst getragen werden. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung wird empfohlen.

8. Obliegenheiten der Teilnehmenden

Bei auftretenden Schwierigkeiten sind die T eilnehmenden verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu deren Behebung beizutragen und evtl. Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Beanstandungen sind unverzüglich der Leitung der Betreungsmaßnahme mitzuteilen und dieser eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der Leitung ernsthaft verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Kommt der/die Teilnehmende dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm/ihr Ansprüche insoweit nicht zu. Die Leitung der Ferienfreizeit ist beauftragt und verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich und zumutbar ist.

9. Datenschutz

Die Mitarbeitenden der EAS e.V. sind zur Verschwiegenheit sowie zur Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verpflichtet.

Mit einer Anmeldung zu unseren Betreuungsangeboten geben Sie uns Daten, die für die Durchführung sowie Finanzabrechnung notwendig sind. Diese werden nur zu diesem Zweck verarbeitet. Jegliche weitere Nutzung ist von Ihrer ausdrücklichen Einwilligung abhängig, die von Ihnen jederzeit auch formlos widerufen werden kann.

10. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht.